Ohne elektronische Doppelkarte erfolgt keine Zulassung von KfzDurch die Deckungskarte bestätigt die Versicherungsgesellschaft den Haftpflicht Versicherungsschutz für des zuzulassende Fahrzeug. Durch diese Versicherungsbestätigung wird die Zulassung erst möglich. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft. elektronische Versicherungsbestätigung - eVB-Nummer elektronische Deckungskarte / Versicherungsbestätigung / eVB - NummerNach der Zulassung haben Sie einen vorläufigen Versicherungsschutz. Meist besteht nur ein Versicherungsschutz zur Autohaftpflicht. Die Versicherungsgesellschaft benötigt nun die Daten der Zulassungsbescheinigung um den Versicherungsvertrag auszufertigen. Hier kann der Versicherungsschutz individuell gestaltet werden und z.B. eine Vollkaskoversicherung mit abgeschlossen werden. elektronische Doppelkarte / Deckungskarte Diese Papierdokumente mussten sowohl bei der Zulassungsstelle als auch bei der Versicherung manuell erfasst werden. Im Rahmen der technischen Vernetzung hat die alte Papierform der Versicherungsbestätigung ausgedient und die Daten werden nur noch elektronisch übermittelt.
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